In Luxemburg sind alle Pilzarten durch eine großherzogliche Verordnung vom 8. Januar 2010 geschützt. Es dürfen pro Tag nur 3 Fruchtkörper pro Art und pro Person für Studienzwecke gesammelt werden. Ausnahme sind die essbaren Pilzarten, die hier aufgelistet sind. Von diesen Arten dürfen 1kg pro Person und pro Tag gesammelt werden. Bei Gruppen ab 3 Personen, ist die Maximalmenge, die man pro Tag sammeln darf, auf 3 kg begrenzt. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln gänzlich untersagt. Bei einem Privatgrundstück braucht man die Erlaubnis des Eigentümers.
Wenn Sie unbekannte Arten zur Bestimmung mitnehmen, begrenzen Sie sich dabei auf jeweils 3 Fruchtkörper pro Art. Nehmen Sie nicht zu viele verschiedene Arten auf einmal mit, sonst verlieren Sie schnell den Überblick. Optimal sind Fruchtkörper, die weder zu jung, noch zu alt sind. Nur dann sind arttypische Merkmale gut ausgebildet und somit für eine Bestimmung geeignet.
Entnehmen Sie den Fruchtkörper im Ganzen. Schneiden Sie ihn auf keinen Fall mit einem Messer ab, sondern drehen Sie ihn vorsichtig aus dem Boden heraus. Nur ein kompletter Fruchtkörper weist sämtliche Bestimmungsmerkmale auf. Bitte verschließen Sie das dabei im Boden entstandene Loch wieder mit Erde oder Blättern. Dadurch wird das Myzel vor der UV-Strahlung und vor dem Austrocknen geschützt. Erst wenn Sie sich sicher sind, um welche Art es sich handelt, können Sie die Fruchtkörper auch mit dem Messer abschneiden.
Lassen Sie die Arten stehen, die Sie nicht interessieren. Auf keinen Fall sollte man sie umtreten, nur weil man der Meinung ist, sie wären giftig. Jeder Pilz hat eine wichtige Aufgabe in der Natur. Pilze zersetzen Holz, stellen den Pflanzen Nährstoffe zur Verfügung und sind eine Futterquelle für viele Tiere. Nicht alles, was für den Menschen giftig ist, ist dies auch für die Tiere im Wald. Erfreuen Sie sich einfach an der Schönheit der Pilze.
Beim Sammeln gehören Pilze nicht in eine Plastiktüte. Pilze sind sehr schnell verderbliche Lebensmittel. Weil Pilze in einer Plastiktüte von der Frischluft abgeschirmt werden, findet eine Eiweißzersetzung statt, wodurch das Risiko einer sogenannten „unechten Pilzvergiftung“ besteht. Benutzen Sie einen offenen Korb, sodass die Luft frei zirkulieren kann.
Nehmen Sie keine Pilze mit, die direkt neben einer Straße wachsen. Je nach Art reichern Pilze Schwermetalle relativ stark an, wodurch sie gesundheitsschädlich werden können. Auch entlang Wegen, auf denen viele Leute mit ihren Hunden Gassi gehen, ist das Sammeln aus offensichtlichen Gründen nicht zu empfehlen.
Wenn Sie Pilze, die Sie sicher an Ort und Stelle bestimmt haben, zu Speisezwecken mitnehmen, befreien Sie diese schon im Wald von eventuellen Verunreinigungen. Erde und Blätter haben nichts im Pilzkorb verloren.
Pilzarten, die zu den oben genannten Bedingungen gesammelt werden dürfen:
Agaricus arvensis - Schafchampignon
Agaricus augustus - Riesenchampignon
Agaricus campestris - Wiesenchampignon
Agaricus silvaticus - Kleiner Waldchampignon
Agaricus silvicola - Dünnfleischiger Anischampignon
Amanita rubescens - Perlpilz
Armillaria mellea - Honiggelber Hallimasch
Armillaria ostoyae - Dunkler Hallimasch
Boletus aereus - Schwarzhütiger Steinpilz
Boletus edulis - Fichtensteinpilz
Boletus reticulatus - Sommer-Steinpilz
Calocybe gambosa - Maipilz
Calvatia gigantea - Riesenbovist
Cantharellus cibarius - Pfifferling
Cantharellus tubaeformis - Trompetenpfifferling
Chlorophyllum rhacodes - Gemeiner Safranschirmling
Clitopilus prunulus - Mehlräsling
Coprinus comatus - Schopftintling
Craterellus cornucopioides - Totentrompete
Fistulina hepatica - Leberreischling
Flammulina velutipes - Samtfußrübling
Hydnum repandum - Semmelstoppelpilz
Hydnum rufescens - Rotgelber Semmelstoppelpilz
Hygrophorus pustulatus - Schwarzpunktierter Schneckling
Hypholoma capnoides - Rauchblättriger Schwefelkopf
Imleria badia - Maronenröhrling
Infundibulicybe geotropa - Mönchskopf
Kuehneromyces mutabilis - Stockschwämmchen
Laccaria amethystina - Violetter Lacktrichterling
Laccaria laccata - Rötlicher Lacktrichterling
Lactarius deterrimus - Fichtenreizker
Laetiporus sulphureus - Schwefelporling
Leccinellum pseudoscabrum - Hainbuchen-Rauhfuß
Leccinum aurantiacum - Espen-Rotkappe
Leccinum scabrum - Gemeiner Birkenpilz
Lepista nuda - Violetter Rötelritterling
Lepista personata - Lilastieliger Rötelritterling
Lycoperdon perlatum - Flaschenstäubling
Macrolepiota procera - Parasolpilz
Marasmius oreades - Nelkenschwindling
Morchella elata - Spitzmorchel
Morchella esculenta - Speisemorchel
Pleurotus ostreatus - Austernseitling
Psathyrella candolleana - Behangener Faserling
Rhodocollybia butyracea - Butterrübling
Russula cyanoxantha - Frauentäubling
Russula vesca - Speisetäubling
Russula virescens - Grüngefelderter Täubling
Sparassis crispa - Krause Glucke
Strobilurus esculentus - Fichtenzapfenrübling
Suillus grevillei - Goldröhrling
Tuber aestivum - Sommertrüffel
Tuber mesentericum - Schwarzer Herbsttrüffel
Xerocomellus chrysenteron - Gemeiner Rotfußröhrling
Xerocomus subtomentosus - Ziegenlippe