In Luxemburg sind alle Pilzarten durch eine großherzogliche Verordnung vom 8. Januar 2010 geschützt. Es dürfen pro Tag nur 3 Fruchtkörper pro Art und pro Person für Studienzwecke gesammelt werden. Ausnahme sind die essbaren Pilzarten, die hier aufgelistet sind. Von diesen Arten dürfen 1kg pro Person und pro Tag gesammelt werden. Bei Gruppen ab 3 Personen, ist die Maximalmenge, die man pro Tag sammeln darf, auf 3 kg begrenzt. In Naturschutzgebieten ist das Sammeln gänzlich untersagt. Bei einem Privatgrundstück braucht man die Erlaubnis des Eigentümers.


Wenn Sie unbekannte Arten zur Bestimmung mitnehmen, begrenzen Sie sich dabei auf jeweils 3 Fruchtkörper pro Art. Nehmen Sie nicht zu viele verschiedene Arten auf einmal mit, sonst verlieren Sie schnell den Überblick. Optimal sind Fruchtkörper, die weder zu jung, noch zu alt sind. Nur dann sind arttypische Merkmale gut ausgebildet und somit für eine Bestimmung geeignet.


Entnehmen Sie den Fruchtkörper im Ganzen. Schneiden Sie ihn auf keinen Fall mit einem Messer ab, sondern drehen Sie ihn vorsichtig aus dem Boden heraus. Nur ein kompletter Fruchtkörper weist sämtliche Bestimmungsmerkmale auf. Bitte verschließen Sie das dabei im Boden entstandene Loch wieder mit Erde oder Blättern. Dadurch wird das Myzel vor der UV-Strahlung und vor dem Austrocknen geschützt. Erst wenn Sie sich sicher sind, um welche Art es sich handelt, können Sie die Fruchtkörper auch mit dem Messer abschneiden.


Lassen Sie die Arten stehen, die Sie nicht interessieren. Auf keinen Fall sollte man sie umtreten, nur weil man der Meinung ist, sie wären giftig. Jeder Pilz hat eine wichtige Aufgabe in der Natur. Pilze zersetzen Holz, stellen den Pflanzen Nährstoffe zur Verfügung und sind eine Futterquelle für viele Tiere. Nicht alles, was für den Menschen giftig ist, ist dies auch für die Tiere im Wald. Erfreuen Sie sich einfach an der Schönheit der Pilze.


Beim Sammeln gehören Pilze nicht in eine Plastiktüte. Pilze sind sehr schnell verderbliche Lebensmittel. Weil Pilze in einer Plastiktüte von der Frischluft abgeschirmt werden, findet eine Eiweißzersetzung statt, wodurch das Risiko einer sogenannten „unechten Pilzvergiftung“ besteht. Benutzen Sie einen offenen Korb, sodass die Luft frei zirkulieren kann.


Nehmen Sie keine Pilze mit, die direkt neben einer Straße wachsen. Je nach Art reichern Pilze Schwermetalle relativ stark an, wodurch sie gesundheitsschädlich werden können. Auch entlang Wegen, auf denen viele Leute mit ihren Hunden Gassi gehen, ist das Sammeln aus offensichtlichen Gründen nicht zu empfehlen.


Wenn Sie Pilze, die Sie sicher an Ort und Stelle bestimmt haben, zu Speisezwecken mitnehmen, befreien Sie diese schon im Wald von eventuellen Verunreinigungen. Erde und Blätter haben nichts im Pilzkorb verloren.


Pilzarten, die zu den oben genannten Bedingungen gesammelt werden dürfen: 


Agaricus arvensis - Schafchampignon

Agaricus augustus - Riesenchampignon

Agaricus campestris - Wiesenchampignon

Agaricus silvaticus - Kleiner Waldchampignon

Agaricus silvicola - Dünnfleischiger Anischampignon

Amanita rubescens - Perlpilz

Armillaria mellea - Honiggelber Hallimasch

Armillaria ostoyae - Dunkler Hallimasch

Boletus aereus - Schwarzhütiger Steinpilz

Boletus edulis - Fichtensteinpilz

Boletus reticulatus - Sommer-Steinpilz

Calocybe gambosa - Maipilz

Calvatia gigantea - Riesenbovist

Cantharellus cibarius - Pfifferling

Cantharellus tubaeformis - Trompetenpfifferling

Chlorophyllum rhacodes - Gemeiner Safranschirmling

Clitopilus prunulus - Mehlräsling

Coprinus comatus - Schopftintling

Craterellus cornucopioides - Totentrompete

Fistulina hepatica - Leberreischling

Flammulina velutipes - Samtfußrübling

Hydnum repandum - Semmelstoppelpilz

Hydnum rufescens - Rotgelber Semmelstoppelpilz

Hygrophorus pustulatus - Schwarzpunktierter Schneckling

Hypholoma capnoides - Rauchblättriger Schwefelkopf

Imleria badia - Maronenröhrling

Infundibulicybe geotropa - Mönchskopf

Kuehneromyces mutabilis - Stockschwämmchen

Laccaria amethystina - Violetter Lacktrichterling

Laccaria laccata - Rötlicher Lacktrichterling

Lactarius deterrimus - Fichtenreizker

Laetiporus sulphureus - Schwefelporling

Leccinellum pseudoscabrum - Hainbuchen-Rauhfuß

Leccinum aurantiacum - Espen-Rotkappe

Leccinum scabrum - Gemeiner Birkenpilz

Lepista nuda - Violetter Rötelritterling

Lepista personata - Lilastieliger Rötelritterling

Lycoperdon perlatum - Flaschenstäubling

Macrolepiota procera - Parasolpilz

Marasmius oreades - Nelkenschwindling

Morchella elata - Spitzmorchel

Morchella esculenta - Speisemorchel

Pleurotus ostreatus - Austernseitling

Psathyrella candolleana - Behangener Faserling

Rhodocollybia butyracea - Butterrübling

Russula cyanoxantha - Frauentäubling

Russula vesca - Speisetäubling

Russula virescens - Grüngefelderter Täubling

Sparassis crispa - Krause Glucke

Strobilurus esculentus - Fichtenzapfenrübling

Suillus grevillei - Goldröhrling

Tuber aestivum - Sommertrüffel

Tuber mesentericum - Schwarzer Herbsttrüffel

Xerocomellus chrysenteron - Gemeiner Rotfußröhrling

Xerocomus subtomentosus - Ziegenlippe